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   LSG Saarland, 14.09.2005 - L 2 KR 17/04   

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https://dejure.org/2005,32632
LSG Saarland, 14.09.2005 - L 2 KR 17/04 (https://dejure.org/2005,32632)
LSG Saarland, Entscheidung vom 14.09.2005 - L 2 KR 17/04 (https://dejure.org/2005,32632)
LSG Saarland, Entscheidung vom 14. September 2005 - L 2 KR 17/04 (https://dejure.org/2005,32632)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Klage gegen Krankenkasse auf Kostenerstattung - Sachleistungsprinzip

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 351/04

    Behandlungsvertrag bei fehlendem Versicherungsschutz

    Auszug aus LSG Saarland, 14.09.2005 - L 2 KR 17/04
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Kläger ins Verfahren eingebrachten Urteil des BGH vom 28.4.2005 (III ZR 351/04).
  • BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 6/01 R

    Stationäre Notfallbehandlung - nicht zugelassenes Krankenhaus - Sachleistung -

    Auszug aus LSG Saarland, 14.09.2005 - L 2 KR 17/04
    Damit scheidet unabhängig davon, dass ein solcher Anspruch ein zivilrechtlicher wäre, eine finanzielle Inanspruchnahme des Klägers durch Dr. B. aus (BSG, Urteil vom 9.10.2001, B 1 KR 6/01 R).
  • BSG, 24.09.2002 - B 3 KR 15/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - stationäre Pflege - Pflegeheim -

    Auszug aus LSG Saarland, 14.09.2005 - L 2 KR 17/04
    Es handelt sich somit auch nicht um eine sog. selbstbeschaffte Leistung des Klägers im Sinne von § 13 Abs. 3 SGB V, die unter bestimmten Voraussetzungen die Krankenkasse zu bezahlen oder von deren Bezahlung diese den Kläger freizustellen (BSG, Urteil vom 24.9.2002, B 3 KR 15/02 R) hätte.
  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 32/89

    Zulässigkeit der Klage einer Krankenkasse gegen einen Krankenhausträger auf

    Auszug aus LSG Saarland, 14.09.2005 - L 2 KR 17/04
    Mit dem Begriff des Zurverfügungstellens in § 2 Abs. 1 SGB V sowie durch § 2 Abs. 2 SGB V unmittelbar bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass dem Versicherten die vertragsärztliche Behandlung als Sachleistung, d.h. für ihn unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden soll (vgl. hierzu zum insoweit nicht geänderten alten Recht BSG, Urteil vom 21.11.1991, 3 RK 32/89).
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